Regelungen für den Sport zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Konrad Selentschik, 13.01.2021

Bürgermeister Andreas Schultheis informiert und bittet um Beachtung
- Der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand gestattet.
- Vereins- und Versammlungsräume auf Sportanlagen und ähnliches sind grundsätzlich geschlossen. (Foto K.Selentschik)
Quelle:rsk/TuSpo Vorstand/BGM